Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,89554
OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 (https://dejure.org/2019,89554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2019 - 3 U 225/18 (https://dejure.org/2019,89554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2019 - 3 U 225/18 (https://dejure.org/2019,89554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,89554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • RG, 15.01.1942 - 2 D 466/41

    Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Der Täter muss bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale vorsätzlich handeln, wobei ein bedingter Vorsatz genügt (allgM, vgl. nur RGSt 53, 342; 55, 126; 76, 31; OLG Düsseldorf NJW 1964, 2123).

    Der Begünstiger muss lediglich davon ausgehen, dass der Begünstigte den Vorteil unmittelbar durch irgendeine rechtswidrige (Straf-)Tat im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB erlangt hat (RGSt 76, 31; BGH NJW 1953, 1194; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

    Eine genaue Kenntnis über die Person des Vortäters oder die Art der Vorteile braucht der Begünstiger nicht zu haben (vgl. nur RGSt 76, 31).

    Eine Handlung, die lediglich dazu dient, die Tatvorteile vor Naturgewalten oder dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen, genügt nicht (RGSt 60, 273; 76, 31).

  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Da die Begünstigung ihrem Wesen nach Restitutionsvereitelung ist, muss der Vorteil im Zeitpunkt der Begünstigungshandlung noch beim Vortäter vorhanden sein (allgM; vgl. nur BGHSt 24, 166; BGH NStZ 1990, 123; BGH NStZ 2011, 399; NStZ-RR 2013, 245).

    Die zu sichernden Vorteile müssen unmittelbar aus der Vortat stammen (vgl. RGSt 55, 18; BGHSt 24, 166; BGH NStZ 1990, 123; BGH NStZ 2011, 399).

    Danach stammt das Geld auch dann noch unmittelbar aus der Vortat, wenn es der Vortäter umwechselt, über Konten verschoben oder z.B. in Wertpapieren angelegt hat und es ihm so bargeldähnlich verfügbar bleibt (vgl. BGH NStZ 1987, 22; 1990, 123).

  • BGH, 08.09.1992 - 4 StR 373/92

    Unmittelbare vermögensmindernde Wirkung der Hinauszögerung der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Ein Sicherungserfolg braucht nicht eingetreten zu sein (BGH StV 1994, 185).

    Dazu zählt insbesondere die Vereitelung der Rückforderung des Opfers (BGH StV 1994, 185).

    Auf den Eintritt des angestrebten Erfolges kommt es nicht an (vgl. nur BGH NJW 1971, 525; StV 1994, 185).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht